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Entgeltliste

Nachfolgend finden Sie die aktuelle Entgeltliste unseres Krematoriums, in der alle Leistungen detailliert aufgeführt sind.

Preise

Einäscherung
  • einschließlich Sargannahme, Aufbewahren des Sarges bis zu 14 Tagen nach dem Einliefertag, Bereitstellen der Urne und Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat nach der Einäscherung

    221.00€
Bereitstellen der Feierhalle
  • einschließlich Ausschmückung mit Pflanzendekoration und Kerzen

aus Anlass der Einäscherung im Krematorium Berlin
  • Für eine Trauerfeier (i.d.R. von bis zu 60 Minuten) einschl. Bereitstellen von Orgel, Harmonium oder Musikübertragungsgeräten

    129.00€
  • für eine stille Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 15 Minuten)

    49.00€
  • für eine Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier oder der stillen Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 10 Minuten) inkl.

sonstiger Anlass ohne Einäscherung im Krematorium Berlin
  • für eine Trauerfeier für die Dauer von bis zu 30 Minuten einschI. Bereitstellen von Orgel, Harmonium oder Musikübertragungsgeräte

    159.00€
  • je weitere angefangene 10 Minuten

    53.00€
  • für eine stille Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 15 Minuten)

    58.00€
  • für eine stille Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier oder der stillen Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 10 Minuten)

    15.00€

Nebenleistungen

Sargaufbewahrung
  • Aufbewahren eines Sarges ab dem 15. Tag nach der Einlieferung, je Tag

    10.00€
  • Aufbewahren eines Sarges für eine Bestattung, die nicht im Krematorium Berlin durchgeführt wird, je Tag

    20.00€
Urnenverwahrung und Transport
  • Aufbewahren einer Urne länger als einen Monat, für jeden weiteren angefangenen Monat

    30.00€
  • Übersenden einer Urne zum Bestattungsort in Berlin

    21.00€
  • Übersenden einer Urne zum Bestattungsort innerhalb Deutschlands nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch

    30.00€
  • Übersenden einer Urne zum Bestattungsort innerhalb der EU nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch

    70.00€
  • Übersenden einer Urne zum Bestattungsort außerhalb der EU nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch

    80.00€
  • Versand einer Überurne

    90.00€
  • Bereitstellen einer Ersatzurne

    10.00€
Auskünfte
  • schriftliche Auskunft aus dem Krematoriumsregister

    45.00€
Sonderleistungen
  • weitere kostenpflichtige Sonderleistungen auf Anfrage

  • Teilnahme an der Einäscherung

    85.00€

Entgeltregelung

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Entgeltregelung gilt für den Landesbetrieb Krematorium Berlin (im Folgenden Krematorium Berlin).
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen sind allen Verträgen zwischen dem Krematorium Berlin und der/dem jeweiligen Vertragspartner/in zugrunde zu legen.

§ 2 Preise, Rechnungslegung

(1) Für die Nutzung und die Leistungen des Krematoriums Berlin und seiner Einrichtungen werden Entgelte erhoben, deren Höhe sich nach der geltenden Preisliste, die Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist, richtet.
(2) Die Ausführung einer Leistung kann von der Zahlung eines Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur voraussichtlichen Höhe des Entgeltes abhängig gemacht werden.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt nach erbrachter Leistung an die/den Zahlungspflichtige/n. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu begleichen. Die/der Zahlungspflichtige gerät ohne Mahnung nach 14 Kalendertagen nach Rechnungslegung in Zahlungsverzug. Die/der Zahlungspflichtige hat im Falle des Zahlungsverzugs dem Krematorium Berlin den entstandenen Verzugsschaden zu ersetzen (vgl. hierzu § 5).
(4) Bei andauernden Vertragsbindungen und/oder fest vereinbarten Mengen-/Leistungspaketen können auch andere Zahlungsziele, Skontovereinbarungen, monatliche Zwischenrechnungen, gestaffelte Teilzahlungen oder Sammelrechnungen und Sonderkonditionen vertraglich geregelt werden.

§ 3 Zahlungspflicht

(1) Zur Zahlung des Entgeltes nach § 2 dieser Entgeltregelung ist die-/derjenige verpflichtet, die/der die Leistung des Krematoriums Berlin in Anspruch nimmt, bestellt oder bestellen lässt.
(2) Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Stundung, Niederschlagung, Erlass

Entgelte können ganz oder teilweise gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden. Die Vorschriften des § 19 Gesetz über Gebühren und Beiträge und § 59 Landeshaushaltsordnung werden entsprechend angewendet.

§ 5 Verzugsschaden, Verzugszinsen

Der Verzugsschaden umfasst Verzugszinsen und Kosten, die dem Krematorium Berlin z.B. durch die Beauftragung eines Inkassobüros oder einer/s Rechtsanwältin/ Rechtsanwaltes entstehen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % und gegenüber einem Unternehmen von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt.

§ 6 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Zahlungen ist Berlin.

Krematorium Berlin,
Berlin den 01. Juni 2021
gez. Sven Haberecht
Geschäftsführer der Grün Berlin Service GmbH
Geschäftsbesorgerin für den Landesbetrieb Krematorium Berlin