Entgeltliste
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Entgeltliste unseres Krematoriums, in der alle Leistungen detailliert aufgeführt sind.
Preise
-
einschließlich Sargannahme, Aufbewahren des Sarges bis zu 14 Tagen nach dem Einliefertag, Bereitstellen der Urne und Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat nach der Einäscherung
221.00€
-
einschließlich Ausschmückung mit Pflanzendekoration und Kerzen
-
Für eine Trauerfeier (i.d.R. von bis zu 60 Minuten) einschl. Bereitstellen von Orgel, Harmonium oder Musikübertragungsgeräten
129.00€ -
für eine stille Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 15 Minuten)
49.00€ -
für eine Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier oder der stillen Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 10 Minuten) inkl.
-
für eine Trauerfeier für die Dauer von bis zu 30 Minuten einschI. Bereitstellen von Orgel, Harmonium oder Musikübertragungsgeräte
159.00€ -
je weitere angefangene 10 Minuten
53.00€ -
für eine stille Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 15 Minuten)
58.00€ -
für eine stille Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier oder der stillen Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 10 Minuten)
15.00€
Nebenleistungen
-
Aufbewahren eines Sarges ab dem 15. Tag nach der Einlieferung, je Tag
10.00€ -
Aufbewahren eines Sarges für eine Bestattung, die nicht im Krematorium Berlin durchgeführt wird, je Tag
20.00€
-
Aufbewahren einer Urne länger als einen Monat, für jeden weiteren angefangenen Monat
30.00€ -
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort in Berlin
21.00€ -
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort innerhalb Deutschlands nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch
30.00€ -
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort innerhalb der EU nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch
70.00€ -
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort außerhalb der EU nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch
80.00€ -
Versand einer Überurne
90.00€ -
Bereitstellen einer Ersatzurne
10.00€
-
schriftliche Auskunft aus dem Krematoriumsregister
45.00€
-
weitere kostenpflichtige Sonderleistungen auf Anfrage
-
Teilnahme an der Einäscherung
85.00€
Hinweis
Für die Leichenschau nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes gelten besondere Gebühren des Landes Berlin, die neben der Rechnungslegung über die im Krematorium Berlin in Anspruch genommenen Leistungen gesondert eingezogen werden. Die Gebühren richten sich nach Abschnitt III TarifsteIle 41010 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Sozialwesen.
Preise für umsatzsteuerpflichtige Leistungen enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Stand 01.07.2021
Entgeltregelung
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Entgeltregelung gilt für den Landesbetrieb Krematorium Berlin (im Folgenden Krematorium Berlin).
(2) Die nachfolgenden Bestimmungen sind allen Verträgen zwischen dem Krematorium Berlin und der/dem jeweiligen Vertragspartner/in zugrunde zu legen.
§ 2 Preise, Rechnungslegung
(1) Für die Nutzung und die Leistungen des Krematoriums Berlin und seiner Einrichtungen werden Entgelte erhoben, deren Höhe sich nach der geltenden Preisliste, die Bestandteil des jeweiligen Vertrages ist, richtet.
(2) Die Ausführung einer Leistung kann von der Zahlung eines Vorschusses oder einer angemessenen Sicherheitsleistung bis zur voraussichtlichen Höhe des Entgeltes abhängig gemacht werden.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt nach erbrachter Leistung an die/den Zahlungspflichtige/n. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu begleichen. Die/der Zahlungspflichtige gerät ohne Mahnung nach 14 Kalendertagen nach Rechnungslegung in Zahlungsverzug. Die/der Zahlungspflichtige hat im Falle des Zahlungsverzugs dem Krematorium Berlin den entstandenen Verzugsschaden zu ersetzen (vgl. hierzu § 5).
(4) Bei andauernden Vertragsbindungen und/oder fest vereinbarten Mengen-/Leistungspaketen können auch andere Zahlungsziele, Skontovereinbarungen, monatliche Zwischenrechnungen, gestaffelte Teilzahlungen oder Sammelrechnungen und Sonderkonditionen vertraglich geregelt werden.
§ 3 Zahlungspflicht
(1) Zur Zahlung des Entgeltes nach § 2 dieser Entgeltregelung ist die-/derjenige verpflichtet, die/der die Leistung des Krematoriums Berlin in Anspruch nimmt, bestellt oder bestellen lässt.
(2) Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Stundung, Niederschlagung, Erlass
Entgelte können ganz oder teilweise gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden. Die Vorschriften des § 19 Gesetz über Gebühren und Beiträge und § 59 Landeshaushaltsordnung werden entsprechend angewendet.
§ 5 Verzugsschaden, Verzugszinsen
Der Verzugsschaden umfasst Verzugszinsen und Kosten, die dem Krematorium Berlin z.B. durch die Beauftragung eines Inkassobüros oder einer/s Rechtsanwältin/ Rechtsanwaltes entstehen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % und gegenüber einem Unternehmen von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in Rechnung gestellt.
§ 6 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Zahlungen ist Berlin.
Krematorium Berlin,
Berlin den 01. Juni 2021
gez. Sven Haberecht
Geschäftsführer der Grün Berlin Service GmbH
Geschäftsbesorgerin für den Landesbetrieb Krematorium Berlin