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Das ist der erste Teil vom Logo, von Krematorium Berlin Das ist der zweite Teil vom Logo, von Krematorium Berlin

Barrierefreiheitserklärung

Der Landesbetrieb „Krematorium Berlin“ bemüht sich, seinen Webauftritt  https://www.krematorium-berlin.de/ in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot des Webauftritts des Landesbetrieb „Krematorium Berlin“.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde im September 2025 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Selbstbewertung bzw. einen Selbsttest.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Diese Website wurde im Hinblick auf eine möglichst barrierefreie Nutzung überarbeitet. Wir sind bemüht, die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 einzuhalten. Nach unserer Überprüfung ist die Website weitgehend barrierefrei nutzbar. Einzelne Inhalte können dennoch Einschränkungen aufweisen.

Feedbackmechanismus/Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Liane Kozubal
E-Mail-Adresse: betriebsbuero@krematorium-berlin.de
Telefonnummer: 030 639581-20/21

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular: Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit