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1 |
Einäscherung einschließlich Sargannahme, Aufbewahren des Sarges bis zu 14 Tagen nach dem Einliefertag, Bereitstellen der Urne und Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat nach der Einäscherung |
197,00€ |
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2 |
Bereitstellen der Feierhalle einschließlich Ausschmückung mit Pflanzendekoration und Kerzen |
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2.1 |
aus Anlass der Einäscherung im Krematorium Berlin | |
| 2.1.1 |
für eine Trauerfeier (i.d.R. von bis zu 60 Minuten) einschl. Bereitstellen von Orgel, Harmonium oder Musikübertragungsgeräten |
99,00€ |
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2.1.2 |
für eine stille Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 15 Minuten) |
35,00€ |
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2.1.3 |
für eine Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier oder der stillen Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 10 Minuten) |
incl. |
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2.2 |
sonstiger Anlass ohne Einäscherung im Krematorium Berlin | |
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2.2.1 |
für eine Trauerfeier für die Dauer von bis zu 30 Minuten einschI. Bereitstellen von Orgel, Harmonium oder Musikübertragungsgeräten |
159,00€ |
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2.2.2 |
je weitere angefangene 10 Minuten |
53,00€ |
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2.2.3 |
für eine stille Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 15 Minuten) |
58,00€ |
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2.2.4 |
für eine Abschiednahme am offenen Sarg vor Beginn der Trauerfeier oder der stillen Abschiednahme (i.d.R. von bis zu 10 Minuten) |
15,00€ |
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3 |
Nebenleistungen | |
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3.1 |
Sargaufbewahrung | |
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3.1.1 |
Aufbewahren eines Sarges ab dem 15. Tag nach der Einlieferung, je Tag |
10,00€ |
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3.1.2 |
Aufbewahren eines Sarges für eine Bestattung, die nicht im Krematorium Berlin durchgeführt wird, je Tag |
20,00€ |
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3.2 |
Urnenverwahrung und Transport | |
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3.2.1 |
Aufbewahren einer Urne länger als einen Monat, für jeden weiteren angefangenen Monat |
20,00€ |
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3.2.2 |
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort in Berlin |
21,00€ |
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3.2.3 |
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort innerhalb Deutschlands nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch |
30,00€ |
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3.2.4 |
Übersenden einer Urne zum Bestattungsort außerhalb Deutschlands nach tatsächlichen Kosten, mindestens jedoch |
49,00€ |
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3.2.5 |
Bereitstellen einer Ersatzurne |
10,00€ |
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3.3 |
Auskünfte schriftliche Auskunft aus dem Krematoriumsregister |
15,00€ |
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3.4 |
Sonderleistungen weitere kostenpflichtige Sonderleistungen |
auf Anfrage |
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| Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19%. | ||
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Hinweis |
Für die Leichenschau nach § 20 Abs. 2 Bestattungsgesetz gelten besondere Gebühren des Landes Berlin, die
neben der Rechnungslegung über die im Krematorium Berlin in Anspruch genommenen Leistungen
gesondert eingezogen werden. Die Gebühren richten sich nach Abschnitt IV Tarifstelle 41010 des
Gebührenverzeichnisses zu §1 Abs. 1 der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im
Gesundheits- und Sozialwesen |
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Stand: |
01.01.2010 |
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